Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Der Bundestag hat die Reform der Grundsteuer beschloßen. Die neue Grundsteuer soll ab 1. Januar 2025 gelten. Wie hoch die Steuer künftig für jeden einzelnen Immobilieneigentümer sein wird, hängt vom Bewertungsverfahren und dem Wohnort ab. Hierfür erscheinen für das Jahr 2021 erstmals außer der Reihe neue Bodenrichtwerte.

Wie erwartet, sind die vom Gutachterausschuß begebenen Bodenrichtwerte am Ammersee ausnahmslos gestiegen. Beispielsweise in Dießen sehen wir eine Steigerung von 20% zum Vorjahr. Zum ersten Mal wird in Dießen auch zwischen zentrumsnaher Lage inkl. Lachen und St. Georgen unterschieden.

Auch in Schondorf gibt es Neuerungen. Hat man hier früher nur zwischen östlich und westlich der Bahnlinie unterschieden, so gibt es seit diesem Jahr nun die Kategorie Schondorf 1 – seenahe Grundstücke (ohne Seeufergrundstücke).

Eine öffentliche Wiedergabe der Bodenrichtwerte ist leider nicht zulässig, sollten Sie jedoch Informationen bzw. eine Bewertung Ihrer Immobilie wünschen, rufen Sie uns an!